Haben Sie Fragen rund um das Thema Krankenbeförderung?
Wir sind für Sie da!

Unsere engagierten Mitarbeiter/-innen unserer modernen Zentralen in Dornburg und Bad Camberg sind bei allen Fragen rund um unsere Dienstleistungen Ihre Ansprechpartner. Speziell geschult stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Samstag von 06.00 bis 14.00 Uhr mit Rat und Tat zur Verfügung.

Von unseren Zentralen aus werden alle Fahrzeuge des Krankentransportes, der Patientenfahrten sowie der In-/Auslandsrückholung abgewickelt.

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich am Telefon. Von Fragen zur Kostenübernahme der jeweiligen Krankenkasse, bis hin zu den dafür erforderlichen Unterlagen.

0 64 36 / 9 40 54 Dornburg

0 64 34 / 90 53 827 Bad-Camberg


Krankenkassen und Kostenträger

Durch Verträge mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen können wir Ihnen eine perfekte Organisation Ihres Krankentransportes anbieten und erledigen die Abrechnung der Fahrtkosten direkt mit dem zuständigen Kostenträger.

Für Ambulanzfahrten sollte vor Fahrtbeginn eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen.

Ob eine Kostenübernahme für Ihren Krankentransport möglich ist, entscheidet im Normalfall Ihre Krankenkasse unter Einbezug verschiedener Kriterien. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit Privaten Krankenkassen zusammen. Auch als Privatpatient kümmern wir uns gerne für Sie um die Frage der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse.


Ambulante Fahrten

Ambulante Fahrten zur Dialyse-, Chemo oder Strahlenbehandlung, zu einem Arztbesuch oder einer ambulanten Operation müssen Sie grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.

Der Eigenanteil beträgt in diesen Fällen 10% des Fahrtpreises, jedoch mindestens 5€ und höchstens 10€. Die Kosten für nicht genehmigte Fahrten müssen vom Patienten vollständig selber übernommen werden.

Wir fahren auch europaweit! Informieren Sie sich hier

In-/Auslandsrückholung

Kostenbefreiung

Eine Kostenbefreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie die Zuzahlungsgrenze erreicht haben (1% bzw. 2% des Jahreseinkommens).

Sie erhalten dann einen Befreiungsausweis, welcher Sie berechtigt, zusammen mit einer entsprechenden Verordnung einer Krankenbeförderung und Genehmigung Ihrer Krankenkasse ohne Zuzahlung bei ambulanten Fahrten ein vom Arzt verordnetes Beförderungsmittel zu nutzen.


Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!


    Haben Sie Fragen rund um das Thema Krankenbeförderung? Wir sind für Sie da!

    Unsere engagierten Mitarbeiter/-innen unserer modernen Zentralen in Dornburg und Bad Camberg sind bei allen Fragen rund um unsere Dienstleistungen Ihre Ansprechpartner. Speziell geschult stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Samstag von 06.00 bis 14.00 Uhr mit Rat und Tat zur Verfügung.
    Von unseren Zentralen aus werden alle Fahrzeuge des Krankentransportes, der Patientenfahrten sowie der In-/Auslandsrückholung abgewickelt.
    Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich am Telefon. Von Fragen zur Kostenübernahme der jeweiligen Krankenkasse, bis hin zu den dafür erforderlichen Unterlagen.

    Krankenkassen und Kostenträger

    Durch Verträge mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen können wir Ihnen eine perfekte Organisation Ihres Krankentransportes anbieten und erledigen die Abrechnung der Fahrtkosten direkt mit dem zuständigen Kostenträger.Für Ambulanzfahrten sollte vor Fahrtbeginn eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen.
    Ob eine Kostenübernahme für Ihren Krankentransport möglich ist, entscheidet im Normalfall Ihre Krankenkasse unter Einbezug verschiedener Kriterien. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit Privaten Krankenkassen zusammen. Auch als Privatpatient kümmern wir uns gerne für Sie um die Frage der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse.

    Ambulante Fahrten

    Ambulante Fahrten zur Dialyse-, Chemo oder Strahlenbehandlung, zu einem Arztbesuch oder einer ambulanten Operation müssen Sie grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.

    Der Eigenanteil beträgt in diesen Fällen 10% des Fahrtpreises, jedoch mindestens 5€ und höchstens 10€. Die Kosten für nicht genehmigte Fahrten müssen vom Patienten vollständig selber übernommen werden.

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    KostenbefreiungEine Kostenbefreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie die Zuzahlungsgrenze erreicht haben (1% bzw. 2% des Jahreseinkommens).

    Sie erhalten dann einen Befreiungsausweis, welcher Sie berechtigt, zusammen mit einer entsprechenden Verordnung einer Krankenbeförderung und Genehmigung Ihrer Krankenkasse ohne Zuzahlung bei ambulanten Fahrten ein vom Arzt verordnetes Beförderungsmittel zu nutzen.

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